Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist keine Antwort auf die Herausforderungen, die insbesondere mit der demografischen Entwicklung in Deutschland verbunden sind. Um die Zahl der erwerbsfähigen Personen im Alter von 15 bis 65 Jahre auf mittlere Sicht stabil zu halten, bedarf es nach Schätzungen von Expert*innen wie z.B. dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) einer jährlichen Zuwanderung von mindestens 150.000 Drittstattangehörigen.

Deutschland braucht in Zukunft nicht nur die ‚besten fertigen Köpfe‘, sondern auch und vor allem Menschen, mit Herz, Hirn und Hand, in deren Qualifizierung und Integration investiert werden muss. Die Forderung nach einem Einwanderungsgesetz bleibt deshalb auf der Tagesordnung“, erklärt Torsten Jäger, der Geschäftsführer des Initiativausschusses.

28. Februar 2020: Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt in Kraft!