Auf Beschluss des Ältestenrates reduziert der rheinland-pfälzische Landtag wegen der Corona-Pandemie seine Tagesordnung nach eigenen Angaben derzeit auf das absolut notwendige Maß. Trotzdem berät das Plenum bei seiner heutigen Sitzung unter anderem einen Gesetzentwurf, durch den künftig mehr Landesbedienstete anderer Bundesländer in Rheinland-Pfalz Befugnisse bei Maßnahmen zur Durchsetzung der Ausreisepflicht haben sollen: u.a. bei der Zuführung Ausreisepflichtiger zum Abschiebeflughafen, bei ihrer Verbringung in Abschiebehaft und bei ihrer Vorführung bei Konsulaten.

29. April 2020: Trotz Corona-Pandemie: Landtag berät über Abschiebeerleichterungsgesetz! – Warum nicht über ein Landesaufnahmegesetz?