„Die Überprüfung von Entscheidungen von Ausländerbehörden durch die Aufsichtsbehörde (sprich: durch das Integrationsministerium) in besonderen Einzelfällen ist seit vielen Jahren gängige Praxis und darüber hinaus eine gesetzliche Verpflichtung.“ Darauf weist Roland Graßhoff, Geschäftsführer des Initiativausschusses, angesichts der öffentlichen Diskussionen über das Verhalten der Integrationsministerin in zwei Abschiebefällen auf kommunaler Ebene hin. (…)„Das zuständige Ausländerrechtsreferat im Integrationsministerium würde seine gesetzlichen Obliegenheiten verletzen, wenn es dieser Aufgabe nicht nachkommen würde“
24. Oktober 2017: Fachaufsicht des Integrationsministeriums über die Ausländerbehörden: Skandalisierung der Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben ist verantwortungslos