„Familien gehören zusammen. Das Recht auf Familiennachzug muss ohne Einschränkung für alle Flüchtlinge gelten“, das fordern AK Asyl und Initiativausschuss. „Das diesbezügliche Feilschen an den diversen Sondierungstischen ist mehr als unwürdig.“

Artikel 6 des Grundgesetzes und Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte begründen die besondere Schutzpflicht des Staates für Familien und das Recht auf ein Leben in der Familieneinheit. Dieses Recht wird subsidiär geschützten Personen derzeit vorenthalten.  Den Anspruch auf den Familiennachzug zu subsidiär geschützten Personen über den 18. März 2018 hinaus auszusetzen, würde Ausgrenzung und Abschottung ein weiteres Mal Vorrang vor Vernunft und Humanität einräumen.

20. Dezember 2017: Familiennachzug zu subsidiär geschützten Personen – Initiativausschuss und AK Asyl: Aussetzung zum 18. März 2018 beenden!