Morgen tritt die Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) in Kraft. Um Schutzsuchende vom Territorium der EU fernzuhalten und denjenigen, die es dennoch erreichen, das Leben so schwer wie möglich zu machen, schneidet die GEAS-Reform tief in den Flüchtlingsschutz ein: Einschränkung bzw. Abschaffung fairer und effektiver Asylverfahren, Aufweichen des menschenrechtlich absoluten Zurückweisungsverbotes, der Abbau rechtsstaatlicher Garantien und des Rechtsschutzes für Schutzsuchende. Doch auch nach der GEAS-Reform verbleiben die Verantwortung und Zuständigkeit für viele Fragen der Aufnahme, Unterbringung und Teilhabe von Schutzsuchenden bei den Ländern. Die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration in RLP (AGARP), der Flüchtlingsrat RLP e.V. und der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP haben die Landesregierung deshalb heute aufgefordert, von ihren diesbezüglichen Gestaltungsmöglichkeiten menschenrechtsorientiert Gebrauch zu machen.
11. Juni 2026: „Asylrecht bleibt Menschenrecht!“ … auch nach der GEAS-Reform! – Rheinland-pfälzische Menschenrechtsorganisationen übergeben Forderungspapier an Innenminister Achim Schwickert
