Der Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz begrüßt, dass der Bund sich in den Jahren 2016 bis 2018 mit einer jährlichen Pauschale in Höhe von 2 Mrd. Euro an den Kosten der Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen beteiligt. Das sieht der am 14. September 2016 im Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines „Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen“ vor. Das Gesetz, mit dem eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 7. Juli 2016 umgesetzt wird, soll noch im Laufe dieses Jahres verabschiedet werden. Für Rheinland-Pfalz bedeutet dies in den Jahren 2016 bis 2018 jährliche Mehreinnahmen von 96 Millionen Euro.

„Es ist ein großer Erfolg auch der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin, dass sich der Bund nach harten Verhandlungen endlich in nennenswertem Umfang an den Kosten der Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden beteiligt“, erklärt der Geschäftsführer des Initiativausschusses, Roland Graßhoff.

Die menschenwürdige Aufnahme und die schnelle Integration der seit Mitte 2015 nach Rheinland-Pfalz gekommen Flüchtlinge in das Bildungssystem, den Arbeitsmarkt und in die Kommunen sei eine der größten Herausforderungen seit Jahrzehnten. Sie müsse auch im Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhalts bestanden werden.

„Hierzu brauchen wir einen langen Atem und alle verfügbaren Ressourcen. Wir fordern die Landesregierung deshalb dringend dazu auf, die zusätzlichen Bundesmittel in Höhe von jährlich 96 Millionen Euro nicht zur Deckung allgemeiner Finanzbedarfe im Landeshaushalt heranzuziehen, sondern ihrem Zweck gemäß für dringende Integrationsmaßnahmen im Land und in den Kommunen zu verwenden“, so Roland Graßhoff abschließend.

05. Oktober 2016: Bund stellt den Ländern jährliche Integrationspauschale zur Verfügung: Mittel nicht zweckentfremden!