Gemeinsame Erklärung des Initiativausschusses mit der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege und dem AK Asyl-Flüchtlingsrat RLP.

Mit zunehmender Sorge beobachten wir den Umgang rheinland-pfälzischer Behörden mit Menschen, die in Deutschland Asyl beantragt und – trotz vielfach guter Gründe – keinen Schutzstatus erhalten haben. Die Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht steht regelmäßig in einem Spannungsverhältnis zwischen dem Vollzugsinteresse und (auf den Einzelfall bezogenen) humanitären Erwägungen. Diesem Spannungsverhältnis haben in der Vergangenheit zum Beispiel die Akzeptanz des Kirchenasyls, die Einrichtung von Härtefallkommissionen oder die Schaffung von „Bleiberechtsregelungen“ für Menschen Rechnung getragen, die langjährig geduldet waren.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat in der Vergangenheit ihre Gestaltungsspielräume immer wieder dazu genutzt, in der Flüchtlingspolitik einen schonenden Ausgleich zwischen der Durchsetzung der Ausreisepflicht und humanitären Erwägungen herbeizuführen. Inzwischen aber stellen wir fest, dass sich die politische Praxis der Landesregierung von dieser Praxis entfernt.

02. April 2019: Humanitäre Flüchtlingspolitik kennt kein „Entweder-Oder“ zwischen Ausreisepflicht und menschenwürdiger Behandlung