In letzter Zeit häufen sich erfolgreiche Klagen gegen fehlerhafte Leistungsbescheide nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Es ist davon auszugehen, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Leistungsempfänger*innen auch in Rheinland-Pfalz von rechtswidrigen Leistungskürzungen betroffen ist. Der Helferkreis Asyl Worms, der Flüchtlingsrat RLP e.V. und der Initiativausschuss für Migrationspolitik RLP empfehlen daher, die aktuellen Bescheide bzw. Leistungsgewährungen zu überprüfen. In einer kurzen Handreichung stellen sie dar, für welche Konstellationen es sich anbietet, gegen Leistungsgewährungen rechtlich vorzugehen, und was ggf. zu tun ist.
20. Juni 2024 – Handreichung: Unter welchen Umständen sind Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz rechtswidrig?