Während wir hier sitzen, werden an den Außengrenzen der EU Flüchtlinge nach ihrer Nationalität selektiert. Passieren dürfen nur Schutzsuchende aus Syrien, Irak und Afghanistan. Alle anderen – darunter Frauen und Kinder – werden ungeprüft als „Wirtschaftsflüchtlinge“ abgewiesen. Sie müssen ohne Rückkehrperspektive in ihre Herkunftsländer an den Grenzen ausharren. Für sie wird der bevorstehende Winter zur lebensbedrohlichen Gefahr. Diese Form des „racial profiling“ ist ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht und eine beschämende Absage der Europäischen Union an Humanität und Menschenrechte.
8. Dezember 2015: Pressegespräch zum Tag der Menschenrechte – Statement des Initiativausschusses für Migrationspolitik in RLP