In den Jahren 2016 bis 2018 beteiligt sich der Bund über die sogenannte „Integrationskostenpauschale“ mit jährlich zusätzlich 2 Mrd. Euro an den Kosten der Integration von Flüchtlingen. Für Rheinland-Pfalz bedeutet dies eine jährliche Mehreinnahme von € 96 Mio. Nach Auffassung von AK Asyl und Initiativausschuss für Migrationspolitik dürfen diese zusätzlichen Bundesmittel nicht zur Deckung allgemeiner Finanzbedarfe im Landeshaushalt herangezogen, sondern müssen sie ihrem Zweck gemäß für dringende Integrationsmaßnahmen von Flüchtlingen im Land und in den Kommunen verwendet werden.
Die beiden Organisationen haben vor diesem Hintergrund ein Positionspapier „Integration von Flüchtlingen – Handlungsfelder und Bedarfe“ erarbeitet, in dem sie zentrale Handlungsfelder und Maßnahmen vorstellen, die das Land gemeinsam mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren in der Flüchtlingsarbeit in den nächsten Jahren bestellen und angemessen finanzieren muss.