Der AK Asyl-Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V. und der Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz haben sich heute in einem Schreiben an alle rheinland-pfälzischen Landrätinnen und Landräte gewandt und im Zusammenhang mit der Diskussion um die Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Ausländer/innen um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie werden die Regelungen des § 42f SGB VIII (Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung) in Ihrem Landkreis in der Praxis angewendet und umgesetzt?
  2. Sind Sie der Auffassung, dass die geltende Rechtslage die hinreichend verlässliche Altersbestimmung junger Flüchtlinge verhindert oder erschwert?
  3. Befürworten Sie die Unterstützung des Landkreistags Rheinland-Pfalz für die „Anordnungen verschiedener Landkreise“, das Alter unbegleiteter minderjähriger Ausländer/innen (umA) „generell“ durch medizinische Untersuchungen zu präzisieren?

Hintergrund der Anfrage ist eine Pressemitteilung des Landkreistags Rheinland-Pfalz vom 15. März 2018.  Darin erklärt der Vorsitzende des Gremiums, Herr Landrat Günther Schartz, dass „die aktuellen Erkenntnisse im Fall Kandel und in anderen Zweifelsfällen (…) zu Änderungen im Verfahren“ bei der Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländer/innen (umA) zwingen. Konkret fordert er die „konsequente Altersfeststellung“ junger Flüchtlinge mit medizinischen Verfahren. Zudem erklärt der Landkreistag in der Pressemitteilung seine Unterstützung für die „Anordnungen verschiedener Landkreise“, das Alter junger Flüchtlinge „generell“ durch medizinische Untersuchungen zu präzisieren.

(…)

22. März 2018: Befragung der Landkreise zur Praxis der Altersfeststellung! Erneute Überprüfung des Alters aller unbegleiteten jungen Flüchtlinge: „Destruktives Misstrauensvotum gegenüber Jugendämtern!“