AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V. und Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP:
„Wenn Menschenrechte nicht mehr für alle gelten, geraten alle in Gefahr!“

Zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes hat die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer am 22. Mai 2019 gegenüber der Allgemeinen Zeitung Mainz erklärt, die Menschenwürde – als Kern der Menschenrechte – müsse für alle gelten; unabhängig davon, ob die „Menschen ein dauerhaftes Asylrecht haben oder nicht. Auch diejenigen, die nicht bleiben dürfen, müssen unter menschenwürdigen Bedingungen gehen können.“

Hiervon sind wir am heutigen „Internationalen Tag der Menschenrechte“ weiter entfernt denn je. Seit die Bundeskanzlerin Merkel im Herbst 2016 die „nationale Kraftanstrengung Rückführung“ ausgerufen hat, wurden in schneller Folge Gesetze verabschiedet, die die Menschenrechte zur Disposition stellen. Dabei wurden regelmäßig elementare Grundsätze der Gesetzgebung sowie zentrale parlamentarische Beratungs- und Kontrollrechte umgangen. Leidtragende sind Menschen, die in Deutschland Schutz suchen. Die Zwecke, die jedes Mittel rechtfertigen sollen, heißen „Abschreckung von Flüchtlingen“ und „Durchsetzung der Ausreisepflicht“.

09. Dezember 2019: Internationaler Tag der Menschenrechte am 10. Dezember