Der Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz widerspricht der Behauptung des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts RLP, Lars Brocker, dass eine „zögerliche Haltung der Behörden bei Abschiebungen“ ursächlich ist für die hohe Belastung der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichte. Diese Auffassung vertrat der OVG-Präsident laut Presseberichten gestern bei der Vorstellung des Geschäftsberichts der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit für das Jahr 2017.

Der Initiativausschuss weist darauf hin, dass

  • die Inanspruchnahme von Rechtsmitteln gegen behördliche Entscheidungen ein Grundrecht ist und
  • im Jahr 2017 jede dritte erstinstanzliche Asylentscheidung in Rheinland-Pfalz ganz oder teilweise zum Erfolg für den Kläger/die Klägerin geführt hat.

Es ist nicht die von Präsident Brocker unterstellte „zögerliche Haltung der Behörden bei Abschiebungen“, die zu der hohen Zahl von Asylklagen führt, sondern die Vielzahl falscher behördlicher Entscheidungen zum Nachteil von Flüchtlingen, die auf dem Rechtsweg korrigiert werden müssen. …

30. Januar 2018: Geschäftsentwicklung 2017 der Verwaltungsgerichtsbarkeit RLP: Erklärung zu den Ausführungen des Präsidenten des OVG Rheinland-Pfalz