Die Große Koalition beabsichtigt heute im Bundestag und morgen im Bundesrat die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ein weiteres Mal zu verschärfen. Künftig sollen sowohl im Wege der „Ermessenseinbürgerung“ (§ 8 StAG) als auch der „Anspruchseinbürgerung“ (§ 10 StAG) Ausländer*innen nur noch deutsche Staatsbürger*innen werden können, wenn ihre „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährleistet“ ist. Hintergrund ist die erklärte Absicht, Ausländer*innen, die in einer Mehr-Ehe leben (müssen), von der Staatsangehörigkeit auszuschließen. Hierzu bemerkt der Initiativausschuss für Migrationspolitik: …

27. Juni 2019: Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes: „Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse“ als Einbürgerungsvoraussetzung ist „Tribut an rechtspopulistisch geprägte Integrationsdebatte“