Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung Georgiens, Algeriens, Marokkos und Tunesiens als „sichere Herkunftsländer“ beschäftigt morgen den Bundesrat. Er berät darüber, ob er das Anliegen des Gesetzentwurfs in einer eigenen Stellungnahme begrüßt und die Bundesregierung weitergehend dazu auffordert, „bilaterale Abkommen zur Rückübernahme von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen mit den im Gesetzentwurf genannten Staaten zu schließen“.

Der Initiativausschuss für Migrationspolitik und der AK Asyl-Flüchtlingsrat RLP lehnen das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ grundsätzlich ab. Sie fordern die rheinland-pfälzische Landesregierung dazu auf, einer Stellungnahme des Bundesrates, die das Vorhaben der Bundesregierung befürwortet, die Zustimmung zu verweigern.

20. September 2018: Bundesrat berät Gesetzentwurf über sogenannte „sichere Herkunftsländer“. Initiativausschuss und AK Asyl-Flüchtlingsrat: „RLP soll Zustimmung verweigern“