Der AK Asyl und der Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz begrüßen die Ankündigung der rheinland-pfälzischen Landesregierung, dem Gesetzentwurf über die Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten im Bundesrat am kommenden Freitag die Zustimmung zu verweigern. Das ist angesichts der Repressalien, denen nach übereinstimmenden Berichten internationaler Menschenrechtorganisationen Journalist/innen, Oppositionelle und Homosexuelle dort ausgesetzt sind, die einzig richtige Entscheidung.

„Wer Schutzsuchenden trotz der schlechten Menschenrechtslage in den drei Ländern aufbürdet, eine erlittene oder drohende Verfolgung gegen die gesetzliche Vermutung zu beweisen und sie dabei zusätzlich einem Schnellverfahren mit eingeschränktem Rechtsschutz ausliefert, der opfert den Flüchtlingsschutz einem Abschottungsdogma.“

AK Asyl und der Initiativausschuss weisen darauf hin, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) offensichtlich in vorauseilendem Gehorsam und im Vorgriff auf die angestrebte Gesetzesänderung seine Entscheidungspraxis bei Asylsuchenden aus Algerien, Marokko und Tunesien bereits geändert hat. Nach Angaben der Bundesregierung ist die bereinigte Gesamtschutzquote für marokkanische Flüchtlinge von 13,9 Prozent im 4. Quartal 2015 auf nur noch 2,1 Prozent im 1. Quartal 2016 und für algerische Flüchtlinge von 4,1 Prozent im 4. Quartal 2015 auf nur noch 1,9 Prozent im 1. Quartal 2016 gefallen.

„Eine Verbesserung der Menschenrechtslage kommt als Erklärung für diese Zahlen offensichtlich nicht in Frage. Es bleibt deshalb nur der Schluss, dass andere politische Motivationen ausschlaggebend gewesen sind: Schutzsuchende sollen abgeschreckt und gesellschaftlich verbreitete Ressentiments gegenüber Flüchtlingen aus Nordafrika aufgegriffen werden.“

Wer glaubt, mit der Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftstaten zur Schwächung der AfD und offen rechtsextremer Parteien und Bewegungen beizutragen, liegt falsch: „Menschenfeindlichen Positionen hinterher zu hecheln statt sich zum Menschen- und Völkerrecht zu bekennen, gießt Wasser auf die Mühlen von AfD, Pegida und NPD.

AK Asyl und der Initiativausschuss für Migrationspolitik fordern die Landesregierung deshalb dazu auf, im Bundesrat bei der getroffenen „Enthaltungsentscheidung“ zu bleiben – und zwar unabhängig von eventuellen Angeboten und Zugeständnissen im Rahmen des Treffens der Ministerpräsident/innen mit Bundeskanzlerin Merkel am Donnerstag dieser Woche.

„Nichts, was die Kanzlerin den Ländern anbieten könnte, rechtfertigt einen Kotau vor Ressentiments und einen erneuten tiefen Einschnitt in das individuelle Grundrecht auf Asyl.“

gez. Siggi Pick (AK Asyl) und Roland Graßhoff (Initiativausschuss für Migrationspolitik)

15. Juni 2016: Sichere Herkunftsstaaten im Bundesrat: AK Asyl und Initiativausschuss: Kein Kotau vor Ressentiments!