Trotz der tagtäglichen Schreckensmeldungen aus Afghanistan sollten gestern in einer gemeinsamen Sammelabschiebung Menschen aus Österreich und Deutschland nach Afghanistan abgeschoben werden. Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Abschiebung eines Afghanen durch die österreichischen Behörden am Vormittag per einstweiliger Verfügung gestoppt hatte, sagte Österreich die Beteiligung an der Abschiebung ab. Die Bundesregierung hielt zunächst weiter an ihren Plänen fest. Erst in letzter Minute wurde der Abschiebeflieger von München noch gestoppt. Eine offizielle Begründung der Bundesregierung liegt bisher nicht vor.
Der Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz und der Flüchtlingsrat RLP e.V. sind schockiert, dass die Bundesregierung trotz der Entscheidung des höchsten europäischen Menschenrechtsgerichts zunächst weiterhin bereit war, Menschen trotz der Eskalation der Gewalt in Afghanistan in akute Lebensgefahr zu verbringen.
Der EGMR bezieht sich zur Begründung seiner Eilentscheidung explizit auf die Sicherheitslage in Afghanistan.