Datum: 7. März 2023
Uhrzeit: 10:00 - 16:30
Ort: Zentrum gesellschaftliche Verantwortung der EKHN (ZGV), Albert-Schweitzer-Str. 113-115, 55128 Mainz

Jeder Mensch, der sich in Deutschland aufhält, hat ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dabei hat das BVerfG schon 2012 festgestellt: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.

Dennoch sehen sich viele Menschen mit Flucht- oder Migrationsbiographie in der Praxis immer wieder mit Problemen beim Zugang zu existenzsichernden Leistungen oder mit Leistungskürzungen konfrontiert. Um hier zielgerichtet unterstützen zu können, soll die Fortbildung einen Überblick über die Grundlagen des Zugangs zu Sozialleistungen von Menschen mit Flucht- oder Migrationsbiographie vermitteln. Sie ist dabei in zwei thematische Blöcke aufgeteilt:

Im ersten Block wird es um die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehen: Wer erhält Leistungen nach dem AsylbLG und in welchem Umfang? Aus welchen Gründen können Leistungen gekürzt werden und wie können sich Betroffene gegen ungerechtfertigte Kürzungen wehren?

Im zweiten Block werden die Leistungen nach dem SGB II in den Blick genommen: Unter welchen Voraussetzungen haben Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, insbesondere EU-Bürger*innen, Zugang zu SGB II-Leistungen? Wie unterscheiden sich diese mit Blick auf den Leistungsumfang und mögliche Leistungskürzungen von AsylbLG-Leistungen?

Referentin: Ann-Christin Bölter, rechtspolitische Referentin des Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz
Teilnahmebeitrag: 32,50 €, inklusive Verpflegung
Zielgruppe: Hauptamtliche Berater*innen und erfahrene ehrenamtliche Begleiter*innen von Menschen mit Flucht- oder Migrationsbiographie – Grundkenntnisse im Asyl- und Aufenthaltsrecht werden vorausgesetzt
Anmeldefrist: Dienstag, 28. Februar 2023 per Mail an migration@zgv.info – Anmeldebestätigungen werden spätestens nach Fristablauf versandt

Organisatorisches
– Der Teilnahmebeitrag ist am Tag der Veranstaltung vor Ort in bar zu entrichten.
– Die Teilnehmer*innen erhalten eine Teilnahmebestätigung.
– Sollte es pandemiebedingt erforderlich sein, wird ggfs. kurzfristig auf eine Online-Veranstaltung umgestellt – dann reduziert sich der Teilnahmebeitrag auf 25,00 €. Hierüber bzw. über die am Tag der Veranstaltung geltenden Corona-Regeln werden wir rechtzeitig informieren.

07. März 2023 von 10:00 bis 16:30 Uhr: Fortbildung „Zugang zu Sozialleistungen“