Viele der Fragen, mit denen sich das Bundesverfassungsgericht dieser Tage befassen muss, sind – um ein Wort der Bundeskanzlerin aufzugreifen – „Neuland“, das durch die enorme Dynamik gesellschaftlicher Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten entstanden ist: Globalisierung, Digitalisierung, Migrationsgeschehen, Weiterentwicklung der Europäischen Union, Erkenntnisgewinne in der Medizin. Diese Liste ließe sich fortsetzen. Ist das Bundesverfassungsgericht vor diesem Hintergrund weiterhin nur der bewährte „Hüter der Verfassung“, der in bekanntem und unbekanntem Terrain als „Schiedsrichter ohne eigene Agenda“ fungiert? Oder entwickelt es sich – freiwillig oder unfreiwillig – zunehmend zu einer Art „Taktgeber“, der die Legislative mit detaillierten Vorgaben zur Ausgestaltung und Überarbeitung konkreter Gesetze bindet und zu einer Art „Stichwortgeber“ in politischen und gesellschaftlichen Diskursen, auf den (nach Belieben) zurückgegriffen werden kann?
Referent: Dr. Christian Rath, Rechtspolitischer Korrespondent
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