Die sogenannte Westbalkanregelung ermöglicht es Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, zur Ausübung einer Beschäftigung nach Deutschland zu kommen und zwar unabhängig von einer formalen Qualifikation bzw. einem formellen Qualifikations-Nachweis. In der derzeitigen Fassung läuft die Regelung am 31. Dezember 2020 aus.
Die Bundesregierung hat dem Bundesrat Ende August einen Verordnungsentwurf zur Verlängerung der Westbalkanregelung zur Zustimmung vorgelegt. Aus Sicht des Initiativausschuss für Migrationspolitik ist die Verlängerung der Westbalkanregelung richtig und wichtig. Zu kritisieren ist allerdings die im Verordnungsentwurf vorgesehene künftige Ausgestaltung der Westbalkanregelung. Hier besteht erheblicher Verbesserungsbedarf.