Die heutige Abschiebung nach Afghanistan unterläuft das grund- und völkerrechtliche Verbot, Menschen durch staatliches Handeln einer konkreten Gefahr der unmenschlichen Behandlung auszusetzen. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn es sich bei den Betroffenen – wie berichtet – um Straftäter*innen handelt. Außerdem macht die Bundesregierung trotz aller diplomatischen Klimmzüge mit dieser Abschiebung die menschenrechtsverachtende de-facto-Regierung der Taliban international salonfähig. Dass Rheinland-Pfalz sich nach Presseberichten an dieser Abschiebung beteiligt hat, erfüllt uns mit Entsetzen.
30. August 2024 – Erklärung von Flüchtlingsrat RLP e.V., Medinetz Mainz e.V. und Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP zur heutigen Abschiebung nach Afghanistan und dem gestrigen „Sicherheitspaket-Beschluss“ der Bundesregierung