Zum 27. Juni 2024 ist die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten: Während die für die Einbürgerung erforderliche Voraufenthaltszeit erheblich abgesenkt wurde, wurden die Anforderungen an andere Einbürgerungsvoraussetzungen erhöht. Dies gilt insbesondere für die Unabhängigkeit von Sozialleistungen. Gleichzeitig wurden die Entstehung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten durch die Einbürgerung grundsätzlich zugelassen, die Optionspflicht für Kinder ausländischer Eltern gänzlich gestrichen und einigen älteren und schon lange in Deutschland lebenden Migrantinnen Einbürgerungserleichterungen z.B. beim Nachweis von Deutschkenntnissen zugestanden.
Noch lässt sich nicht verlässlich abschätzen, wie sich die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen auf künftige Einbürgerungszahlen (aber auch auf Antragstellungen, auf Bearbeitungs- und Wartezeiten und auf damit verbundene Belastungen für Mitarbeitende und Einbürgerungswillige) auswirken werden.Eine aktuelle Zusammenstellung vergleichender Daten zur Entwicklung des Einbürgerungsgeschehens seit 2015 und zu den Einbürgerungszahlen 2023 in Rheinland-Pfalz und im Bund macht unabhängig hiervon aber deutlich, dass insbesondere die Aufnahme von Geflüchteten in den Jahren 2015/16 schon jetzt zu einer erheblichen Einbürgerungsdynamik geführt hat, die sich aller Voraussicht nach fortsetzen wird.
Verkürzt gesagt: Die Einbürgerungszahlen haben sich nahezu verdoppelt, die bisherigen Staatsangehörigkeiten der „neuen Deutschen“ haben sich fundamental verändert und die Entstehung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten durch Einbürgerung ist von der Ausnahme zur Regel geworden.