„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ So steht es in Artikel 1 Absatz 1 unseres Grundgesetzes. Und in Absatz 2 findet sich die dafür erforderliche Voraussetzung: Das Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Heute, am Weltflüchtlingstag, gedenken wir einigen der zehntausenden Menschen, deren Menschenwürde in ihren Herkunftsländern weder geachtet noch geschützt wurde. Und deren Menschenrechte auf ihrer Flucht verletzt und mit tödlichen Folgen veräußert wurden. Für ein Konzept der Abschottung und Ausgrenzung, dem sich die Europäische Union – nicht weniger als der Friedensnobelpreisträger des Jahres 2012 – auf dem Weg zum Ausbau zur „Festung Europa“ verschrieben hat.