Die Diakonie in RLP, der Flüchtlingsrat RLP e.V. und der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP begrüßen, dass das rheinland-pfälzische Integrationsministerium auf mittlerweile mehr als 70 Eilrechtsbeschlüsse rheinland-pfälzischer Sozialgerichte reagiert hat und allen alleinstehenden Erwachsenen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Höhe der Regelbedarfsstufe 1 gewährt.

Das hat das MFFKI gestern in einem Rundschreiben an die Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz mitgeteilt und deren Leistungsbehörden zugleich dringend empfohlen „zu prüfen, ob eine freiwillige Höherstufung für die betroffenen Personen“ auch in deren Zuständigkeitsbereich „angezeigt ist“.

2. Juli 2024 – Nach Beschlüssen rheinland-pfälzischer Sozialgerichte: Organisationen begrüßen klarstellendes Rundschreiben des MFFKI zur verfassungskonformen Anwendung des AsylbLG in RLP