„Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt“ hat das „Deutsche Volk“ sich in Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes zu den Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt bekannt und in Artikel 1 Absatz 1 GG alle staatliche Gewalt zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde verpflichtet. Kein Sachzwang, kein Zweck und keine parlamentarische Mehrheit können dieses Bekenntnis zu den Menschenrechten und diese Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde rechtmäßig relativieren oder gar überwinden.
09. Dezember 2024 – Erklärung von Flüchtlingsrat RLP e.V. und Initiativauschuss für Migrationspolitik in RLP zum „Tag der Menschenrechte“ 2024