Im Sommer 2023 wurden das Gesetz und die Verordnung „zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ verabschiedet. Durch sie werden zahlreiche Änderungen im Aufenthaltsgesetz, insbesondere im Bereich der Aufenthalte zum Zweck der Erwerbstätigkeit und der Ausbildung, sowie in der Beschäftigungs- und Aufenthaltsverordnung vorgenommen. Die Änderungen bezwecken primär die Ausweitung der Erwerbsmigration von Fachkräften und anderen qualifizierten Arbeitnehmer*innen.
Bereits seit 18. November 2023 gelten Änderungen bezüglich der Aufenthaltserlaubnisse für Fachkräfte (§§ 18a, 18b AufenthG) sowie der Blauen Karte-EU und die Entfristung der sog. „Westbalkanregelung“. Ende Dezember 2023 ist die Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG) entfristet worden und eine sehr eingeschränkte Möglichkeit für Personen im Asylverfahren eingeführt worden, in eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft zu wechseln (sog. „Spurwechsel light“).
Zum 1. März 2024 werden u.a. die neue „Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer“ (§ 16g AufenthG) – voraussichtlich ergänzend zur Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) – eingeführt und die Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten bei Aufenthalten zum Zweck der Ausbildung erweitert. Zum 1. Juni 2024 werden die Regelungen zur sog. „Chancenkarte“ (§§ 20a, 20b AufenthG) als Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage eines Punktesystems zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit oder nach einer Anerkennungsmaßnahme in Kraft treten.
Diese und weitere Neuregelungen sollen im Rahmen der Fortbildung dargestellt werden, inklusive der sich hieraus voraussichtlich für die Beratungsarbeit ergebenden Konsequenzen.
Referentin: Ann-Christin Bölter, rechtspolitische Referentin des Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz
Teilnahmebeitrag: 40 € für Hauptamtliche & 20 € für Ehrenamtliche – jeweils inklusive Verpflegung
Zielgruppe: Hauptamtliche Berater*innen und erfahrene ehrenamtliche Begleiter*innen von Menschen mit Flucht- oder Migrationsbiographie – Grundkenntnisse im Asyl- und Aufenthaltsrecht werden vorausgesetzt
Anmeldefrist: Donnerstag, 15. Februar 2024 per Mail an migration@zgv.info – Anmeldebestätigungen werden spätestens nach Fristablauf versandt
Organisatorisches
– Der Teilnahmebeitrag ist am Tag der Veranstaltung vor Ort in bar zu entrichten.
– Die Teilnehmer*innen erhalten eine Teilnahmebestätigung.