Der Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V. und der Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz begrüßen die vom Ministerium für Familien, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) am 26. Juli 2022 vorgenommene Erweiterung seiner bestehenden Vorgriffsregelung vom 15. Juli 2022 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein „Chancen-Aufenthaltsrecht“ als „richtigen und wichtigen Schritt“.
Mit dem Rundschreiben vom 26. Juli 2022 erweiterte das Ministerium seine bisherige Vorgriffsregelung vom 15.07.2022. Sie sah ausschließlich den Schutz vor Abschiebung für potentiell vom „Chancen-Aufenthaltsrecht“ nach § 104c AufenthG-E begünstigte Personen vor. Nunmehr werden nun auch diejenigen Geduldeten berücksichtigt, die wegen der geplanten Bleiberechtserleichterungen in §§ 25 a/b AufenthG künftig eine Aufenthaltserlaubnis bekommen können.