Die Verständigung zur Beschränkung der Überweisungsfunktion auf eine Positivliste wird zu massiven Mehrbelastungen von Mitarbeitenden in den Leistungsbehörden führen. Schon die von den kommunalen Spitzenverbänden genannten regelmäßig zulässigen Überweisungszwecke (Miete, Energie, ÖPNV, Telekommunikation) werfen erhebliche Probleme auf. Einzeln freigeschaltet werden müssen künftig dann auch Überweisungen z.B. an Rechtsanwält*innen, Überweisungen von Mitgliedsbeiträgen an Vereine oder Überweisungen zum Kauf von kostengünstigen gebrauchten Dingen bei privaten Verkäuferinnen z.B. über Kleinanzeigenportale. Über jeden der Freischaltanträge werden die Mitarbeitenden in den Leistungsbehörden im Ermessen entscheiden müssen. Dabei sind Fehler in der Ermessensausübung ebenso vorprogrammiert wie die Zunahme von Widersprüchen und Rechtsmitteln gegen die jeweiligen Entscheidungen.
Die Spitzenverbände haben den Kommunen und den Mitarbeiterinnen in den dortigen Leistungsbehörden mit der heutigen ‚Einigung‘ einen Bärendienst erwiesen. Zugleich haben sie den künftigen Karteninhaber*innen damit – datenschutz- und grundrechtlich mindestens in hohem Maße fragwürdig – auferlegt, gegenüber den Behördenmitarbeiter*innen jeden einzelnen „Freischaltantrag“ begründen und damit z.B. offen legen zu müssen, was sie von einem*r privaten Verkäufer*in erwerben wollen.
Auch nach dieser „Einigung“ zwischen Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbände können die Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz in eigener Verantwortung darüber entscheiden, die Bezahlkarte einzuführen oder auch nicht. Es gibt weit und breit kein einziges sachlich überzeugendes und belastbares Argument für ihre Einführung in rheinland-pfälzischen Kommunen und erst recht nicht für die heute auf Drängen Kommunalen Spitzenverbände vereinbarte zusätzliche Restriktion.